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Batterieverordnung

 

 

Hinweispflichten

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus sind wir als Händler gemäß BattG (§ 18 Hinweispflichten) verpflichtet, Sie als Verbraucher auf folgendes hinzuweisen:

Sie sind gesetzlich verpflichtet (laut § 11 BattG), Batterien und Akkus zurückzugeben. Sie können diese nach Gebrauch in einer kommunalen Sammelstelle oder auch im Handel vor Ort unentgeltlich zurückgeben. Die Entsorgung über den gewöhnlichen Hausmüll ist verboten.

Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd (Cadmium), Hg (Quecksilber) oder Pb (Blei) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen.

 

 

chemische Zeichen auf Batterien

 

 

Als Fachhändler sind wir laut Batterieverordnung gemäß §10 Batteriegesetz des Bundesministeriums für Umwelt verpflichtet beim Verkauf einer neuen Batterie 7,50 Euro Batteriepfand (inkl. Umsatzsteuer) zu berechnen.
Ihre alte Batterie können Sie kostenlos bei einer kommunalen Sammelstelle abgeben und dies quittieren lassen
(z.B. auf unserer Rechnung). Gegen Vorlage des Entsorgungsnachweises (per e-Mail, Fax oder Brief) erhalten Sie das Batteriepfand (7,50 Euro) von uns zurück.

 

Bitte beachten Sie, dass Sie ihre alte Batterie wenn sie mit Säure befüllt ist, nicht mit der Post oder einem Paketdienst versendet werden darf!!