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Altölentsorgung

 

Bei Altöl handelt es sich um Sonderabfall.

Eine unsachgemäße Beseitigung von Altöl gefährdet die Umwelt! – Das Altöl gehört daher in eine Altölannahmestelle.

 

Die Käufer verpflichten sich, für eine umweltgerechte Entsorgung des Altöls und der Gebinde Sorge zu tragen.

Jede Beimischung von Fremdstoffen wie Lösungsmittel, Bremsflüssigkeit oder Kühlflüssigkeit ist verboten.

Gerne nehmen wir Ihr Altöl sowie andere Schmierstoffe und Serviceflüssigkeiten im Rahmen der bei uns erworbenen Menge zurück.

Diese Altöl-Annahme soll unter Vorlage der Originalrechnung erfolgen.